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Pfarrgemeinderatswahl 2025

Liebe Pfarrangehörige,

in unserer Pfarrei wird der Pfarrgemeinderat am 8./9. November 2025 gewählt. Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei .

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen bera­tend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen .

Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie:

  • Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor;
  • überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt;
  • gehen Sie am 8./9. November 2025 zur Wahl bzw. machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch

     

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen .

In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen .

In der Pfarrei Maria Königin des Friedens wird in Pfarrbezirken gewählt mit allgemeiner Briefwahl!

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates.

Am 8./9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der Pfarrgemeinderat gewählt. Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Leben und die Entwicklung unserer Pfarrei. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann dazu Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.

Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in unserer Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt und wählbar, wenn sie am Leben unserer Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeits-voraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeich­nis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten.

Ihre Kandidatenvorschläge müssen dem Wahlausschuss spätestens bis zum 3. Oktober 2025 vorliegen.

 

Anfragen richten Sie bitte an:

Pfarrbüro Marpingen, 06853-2144

Tina Görgen, tina.goergen@bistum-trier.de

Logo herausgerufen - Wahl der Räte - 8./9. November 2025